Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Mit einer Bestellung bei Sous Vide Factory GmbH erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die Gültigkeit von AGBs von Auftraggebern wirdausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 

Angebot und Annahme
Alle Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht. Änderungen sind vorbehalten. Die Einkaufsbedingungen des Auftraggebers verpflichten den Auftragnehmer nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Annahme des Auftrages erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung.

 

Leistungen nach Angaben des Auftraggebers
Sofern Leistungen nach Angaben oder Vorgaben des Auftraggebers erbracht werden (insbesondere eine Produktion nach Mustern oder Rezepturen des Auftraggebers) gilt als vereinbarte Beschaffenheit, die Beschaffenheit der vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer abgenommenen Musterserie. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Schutzrechten Dritter aufgrund der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags des Auftraggebers resultieren. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

 

Lieferung und Gefahrenübergang
Lieferungen erfolgen ab Werk. Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder wegen Nichtlieferung stehen dem Auftraggeber in keinem Fall zu. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht in Textform anderes vereinbart, der Wahl des Auftragnehmers überlassen. Bei Anlieferung hat der Auftraggeber für unverzügliche Annahme der Lieferung und entsprechende Lagerung zu sorgen. Die Sendung wird vom Auftragnehmer nur auf Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

Kühlkette
Die Aufbewahrung der Waren hat gekühlt: +2°C bis +4°C zu erfolgen. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer die Einhaltung der Kühlkette nur bis zum Gefahrenübergang auf den Auftraggeber gewährleistet. Haftung für Schäden, die sich aus unsachgemäßer Handhabung der angelieferten Waren, insbesondere durch nicht sachgerechte Lagerung und Durchbrechung der Kühlkette im Bereich des Auftragsgebers ableiten, ist ausgeschlossen.

 

Leergut
sous Vide Factory GmbH liefert Waren zum Teil in Mehrweg- Transportgebinden (Kisten, Rollcontainer, Paletten). Diese Transportgebinde bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind entweder sofort oder bei der nächsten Lieferung in gutem, gereinigtem Zustand zurückzugeben bzw. zu tauschen. Falls innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung die Transportgebinde nicht an den Auftragnehmer zurückgegeben werden hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftraggebern die Kosten für die ausständigen Transportgebinde zu verrechnen.

 

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Ware hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

 

Preise
Hierfür sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise des Auftragnehmers maßgebend. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, etwaiger Pfandkosten (insbesondere für Transportkisten und Paletten) sowie bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung gilt bezüglich der Transportkosten Folgendes: Der Auftragnehmer ist zur Berechnung einer Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 10,00 pro Lieferung berechtigt; abweichend hiervon erfolgen Lieferungen mit einem Gewicht von 40 oder mehr kg versandkostenfrei.

 

Zahlung
Alle Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Alle Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet, zuerst auf Zinsen, dann auf Spesen bzw. Einbringungskosten und zuletzt auf das Kapital. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer ohne besondere Ankündigung oder Fristsetzung berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,3 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Lieferungen aus noch laufenden Abschlüssen einzustellen oder von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder nur gegen Nachname vorzunehmen.

 

Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu überprüfen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder wegen entdeckter Mängel sind sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen auf dem Lieferschein schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet wird. Reklamationen sind nur innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung möglich. Dies gilt auch für versteckte Mängel. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt der Auftragnehmer Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, stehen dem Käufer nicht zu. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird vom Auftragnehmer ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Transportschäden sind, soweit der Auftragnehmer haftet, diesem unverzüglich unter gleichzeitiger Einsendung eines vom Transportunternehmer und dem Auftraggeber unterzeichneten Schadenprotokolls zu melden. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

 

Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird der Gerichtsstand Salzburg vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Stand: 15.07.2020